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Gastbeitrag: Der (rechts)sichere Versand von Waffen


Nach dem erfolgreichen Online-Verkauf einer Waffe stellt sich für den Verkäufer oft die Frage des richtigen Versandweges. Ausgehend von einer EWB-Pflicht ist es nämlich erst einmal seine Aufgabe, des Verkäufers, dafür zu sorgen, dass
  • die ordnungsgemäße Beförderung sichergestellt ist,
  • Vorkehrungen gegen ein Abhandenkommen getroffen werden und
  • die Waffe auch tatsächlich und sogar auch nur den Käufer erreicht.

 

Ordentliche Verpackung

Eine ordentliche Verpackung versteht sich von selbst. Das Paket muss öffnungssicher zum Beispiel mit Paketband verschlossen und die Waffe im Inneren gut abgepolstert sein, damit sie nicht beschädigt wird. Es ist oft ratsam, eine „Paket-im-Paket“-Lösung zu wählen, falls die äußere Verpackung unterwegs beschädigt wird. Zum zusätzlichen Abpolstern eignet sich Luftpolsterfolie. Ein Absender muss angegeben sein, ein Hinweis auf den Inhalt des Paketes darf dagegen nicht aufgebracht werden.

 

Versandunternehmen finden

Informieren Sie sich dann im ersten Schritt darüber, ob Ihr Wunsch-Transportunternehmen den Waffentransport überhaupt durchführt oder dies beispielsweise durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen ist.

Aktuell dürfen Waffen zum mit der Deutschen Post als Paket im Inland versandt werden (Stand 11/2021). Ausdrücklich ausgeschlossen ist der Versand als Päckchen international. Im Zweifel fragen Sie bei der Hotline des Transportunternehmens an, ob und welche Möglichkeit zur Verfügung steht. Daneben gibt es einige spezialisierte Speditionen, die ausschließlich oder auch Waffen transportieren und dies auch gesondert bewerben. Hier lohnt sich ein Preischeck.

 

Eigenhändigkeit

Damit Sie sicherstellen können, dass das Paket tatsächlich nur den Erwerbsberechtigten erreicht, muss der Transporteur für Sie als Verkäufer die Legitimation des Empfängers prüfen. Da Sie sich im Rahmen der Kaufabwicklung bereits von der EWB des Käufers überzeugt haben werden, muss das Versandunternehmen also „nur“ darauf achten, die Waffe auch wirklich an den Käufer und nicht seine Familienangehörigen oder andere Mitbewohner zu übergeben.

Hierfür bietet sich der Versand mit der Option „eigenhändig“ an, bei dem der Paketbote das Paket nur an den Empfänger persönlich gegen Ausweisvorlage übergibt.

 

Checkliste

Mit dieser kurzen Checkliste kann jeder für sich selbst sicherstellen, dass er die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und auch der letzte Schritt des Verkaufs so für alle zum Erfolg wird:

  • Ist das Paket sicher verpackt, so dass es nicht aufgehen und die Waffe nicht beschädigt werden kann?
  • Haben Sie den Absender auf dem Paket vermerkt?
  • Ist sichergestellt, dass der Inhalt nicht erkennbar ist?
  • Führt das Transportunternehmen Waffentransporte durch oder ist der Versand (z.B. durch AGB) sogar verboten?
  • Wird überprüft, dass das Paket tatsächlich nur dem Käufer selbst übergeben wird?
  • Welche Kosten entstehen? (ggf. Zusatzoptionen wie Versicherung beachten)

 

Anna Katharina Kastner
Rechtsanwältin

Email: info@kanzlei-kastner.de
Web: www.kanzlei-kastner.de